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Handwerkerparkausweis über Verwaltungsgrenzen - digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren ab 2024

Inhaber des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar genießen seit 2008 die Vorteile einer über Verwaltungsgrenzen hinweg allgemein gültigen Genehmigung zum Parken in der Rhein-Neckar-Region und der TechnologieRegion Karlsruhe. Mit ihm dürfen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes an bestimmten Stellen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Ab 2024 wird die Beantragung des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar über einen medienbruchfreien und durchgängigen Prozess (Ende-zu-Ende) möglich sein.

 

Gültig in der Region Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe

Der Handwerkerparkausweis erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region Rhein-Neckar tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmengenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie nun den regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt wird. Das sind die kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie alle Städte und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz. Zudem kann er seit 2011 auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.

 

Neuigkeiten und Informationen 

Im Jahr 2007 wurde eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerksbetrieben gemäß §46 StVO vereinbart. Die Gesamtkoordination dieser Maßnahme wurde der Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 ist der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gültig und erstreckt sich sogar auf die TechnologieRegion Karlsruhe. 

Diese Initiative, koordiniert durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, hat die Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe erheblich verbessert. Vor 2008 war es notwendig, für das Parken in jeder einzelnen Kommune eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen und entsprechende Gebühren zu entrichten. 

Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind beeindruckend: Ein einziger Antrag umfasst nun mehr als 30.000 Fahrzeuge und betrifft rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat nicht nur die Verwaltungsprozesse optimiert, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung für Handwerksbetriebe in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe bewirkt. 

Vorteile des Handwerkerparkausweises:  

  • interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung,  
  • digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe,  
  • Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen  
  • Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden  

 

Sprechstunde
Die Metropolregion Rhein-Neckar bietet wöchentlich, Donnerstag um 16 Uhr, eine digitale Sprechstunde an, in der Sie beliebige Fragen zum HWPA stellen können.

Sie erhalten den Zugangslink nach Anmeldung unter
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