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Regionaler Handwerkerparkausweis über Verwaltungsgrenzen hinweg

Inhaber des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar genießen seit 2008 die Vorteile einer über Verwaltungsgrenzen hinweg allgemein gültigen Genehmigung zum Parken in der Rhein-Neckar-Region und der TechnologieRegion Karlsruhe. Mit ihm dürfen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes an bestimmten Stellen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Ab sofort erfolgt die Beantragung des regionalen Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar über einen medienbruchfreien und durchgängigen Prozess (Ende-zu-Ende). Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

Seit dem 1. Januar 2025 können Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet den Handwerksbetrieben eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung

Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.

 

Systemupdate - Bitte beachten:

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen auf ein neues digitales System umgestellt wird.

  • Bis zum 14.09.2025 können Anträge noch über das bisherige System gestellt werden.
  • Ab dem 15.09.2025 steht ausschließlich das neue Portal zur Verfügung. Den entsprechenden Link finden Sie hier: https://hwpa-mrn.omnia.egovc.de/register.php
  • Handwerksbetriebe, die bis zum 14.09.2025 Anträge gestellt haben, können ihre Parkausweise noch bis zum 13.10.2025 im bisherigen System abrufen.

Registrierung bei OMNIA (Hinweis: Sie werden auf die Seite eines Drittanbieters weitergeleitet): Befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail

+++ Jetzt beantragen +++

 

HWPA vorteile 

 

Gültig in der Region Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe

Der Handwerkerparkausweis erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region Rhein-Neckar tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmengenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie nun den regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt wird. Das sind die kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie alle Städte und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz. Zudem kann er seit 2011 auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.

Im Jahr 2007 wurde eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerksbetrieben gemäß §46 StVO vereinbart. Die Gesamtkoordination dieser Maßnahme wurde der Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 ist der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gültig und erstreckt sich sogar auf die TechnologieRegion Karlsruhe. 

Diese Initiative, koordiniert durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, hat die Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe erheblich verbessert. Vor 2008 war es notwendig, für das Parken in jeder einzelnen Kommune eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen und entsprechende Gebühren zu entrichten. 

Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind beeindruckend: Ein einziger Antrag umfasst nun mehr als 30.000 Fahrzeuge und betrifft rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat nicht nur die Verwaltungsprozesse optimiert, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung für Handwerksbetriebe in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe bewirkt. 

Vorteile des Handwerkerparkausweises:  

  • interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung,  
  • digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe,  
  • Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen  
  • Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden  

 

Rückfragen 

Bitte setzen Sie sich zwecks Beantragung oder Rückfragen im Zusammenhang mit dem Handwerksparkausweis direkt mit ihrer zuständigen Behörde in Verbindung.  

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen mit dem Team der Metropolregion Rhein-Neckar gerne zur Verfügung. 

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