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Im Jahr 2007 wurde eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerksbetrieben gemäß §46 StVO vereinbart. Die Gesamtkoordination dieser Maßnahme wurde der Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 ist der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gültig und erstreckt sich sogar auf die TechnologieRegion Karlsruhe. Diese Initiative, koordiniert durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, hat die Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe erheblich verbessert. Vor 2008 war es notwendig, für das Parken in jeder einzelnen Kommune eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen und entsprechende Gebühren zu entrichten. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind beeindruckend: Ein einziger Antrag umfasst nun mehr als 30.000 Fahrzeuge und betrifft rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat nicht nur die Verwaltungsprozesse optimiert, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung für Handwerksbetriebe in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe bewirkt.

 

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