Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Im Jahr 2007 wurde eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerksbetrieben gemäß §46 StVO vereinbart. Die Gesamtkoordination dieser Maßnahme wurde der Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 ist der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gültig und erstreckt sich sogar auf die TechnologieRegion Karlsruhe. Diese Initiative, koordiniert durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, hat die Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe erheblich verbessert. Vor 2008 war es notwendig, für das Parken in jeder einzelnen Kommune eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen und entsprechende Gebühren zu entrichten. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind beeindruckend: Ein einziger Antrag umfasst nun mehr als 30.000 Fahrzeuge und betrifft rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat nicht nur die Verwaltungsprozesse optimiert, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung für Handwerksbetriebe in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe bewirkt.
Seit dem 1. Januar 2025 können Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet den Handwerksbetrieben eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung. Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.
FAQ
Was ist der HWPA?
Was sind die Vorteile des HWPA?
interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung
- digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe
- Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörde