Kommunen

Ausgangslage

Im Jahr 2007 Vereinbarung einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß §46 StVO. Gesamtkoordination wurde von der IKZ an die Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 kann der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar genutzt werden. Er ist auch in der Technologieregion Karlsruhe gültig. Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben enorm. Vor 2008 musste eine Ausnahme zum Parken in jeder Kommune einzeln beantragt und bezahlt werden. Ein Antrag mit mehr als 30.000 Fahrzeugen und rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern.

 

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