Ausgangslage
Im Jahr 2007 Vereinbarung einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß §46 StVO. Gesamtkoordination wurde von der IKZ an die Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 kann der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar genutzt werden. Er ist auch in der Technologieregion Karlsruhe gültig. Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben enorm. Vor 2008 musste eine Ausnahme zum Parken in jeder Kommune einzeln beantragt und bezahlt werden. Ein Antrag mit mehr als 30.000 Fahrzeugen und rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern.
Ansprechpartner
Marvin Baldauf
Referent Vernetzung und Sonderaufgaben
Digitalisierung und E-Government
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FAQ
Organisation
Was ist der HWPA?
Der Handwerkerparkausweis (HWPA) ist eine einheitliche und regionale Parkberechtigung für Handwerksbetriebe, die an verschiedenen Orten in der Rhein-Neckar-Region arbeiten. Er erspart den Betrieben die mehrfache Beantragung von individuellen Ausnahmegenehmigungen zum Parken im öffentlichen Raum.
Was sind die Vorteile des HWPA?
Vorteile aus Sicht einer Kommune
- Effizienz
- Kostenersparnis
- Einfacher Prozess
- Unkomplizierte Vertretung
- interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung
- digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe
- Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden
Warum wird der HWPA weiterentwickelt?
Die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des regionalen Handwerksparkausweises ist von großer Bedeutung, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Beteiligten hatten bereits erhebliche Vorteile durch die regionale (und teilweise überregionale) Anerkennung. Unser Handwerkerparkausweis gilt nicht nur im Stadtgebiet, sondern auch in der gesamten Region sowie TechnologieRegion Karlsruhe. Im Vergleich zu anderen Metropolregionen wie Stuttgart (240 EUR/Jahr), Frankfurt (305 EUR/Jahr) oder München (360 EUR/Jahr) liegt unsere Preisanpassung nach mehr als 10 Jahren immer noch unterhalb deren Preisniveaus.
Wann beginnt die Umstellung?
Der digitale Handwerkerparkausweis wird nicht gleichzeitig in allen Gemeinden/Verbandsgemeinden/Städten/Landkreisen starten. Die Umstellung erfolgt im Zeitraum 01.08. bis 31.10.2024. In diesem Zeitraum können digitale und analoge Ausweise ausgestellt werden. Wann Ihre Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadt/Landkreis mit der digitalen Ausstellung startet, erfahren Sie vom IT-Dienstleister sofort mit der Umstellung in Ihrem Haus sollen keine analoge Handwerkerparkausweise mehr ausgestellt werden.
Wichtig: Spätestens am 31.12.2024 ist dann endgültig Schluss, da der Ausweis einen Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten ab Ausstellung hat und die analogen Ausweise nach dem 31.12.2025 generell keine Gültigkeit mehr haben.
Gibt es einen Mehraufwand als Kommune?
Über die Omnia-Plattform können Anträge standardisiert und teilautomatisiert geprüft werden. Die Kommunikation und Bearbeitung findet medienbruchfrei statt.
Wie erfolgt die Prüfung im ruhenden Verkehr?
Handwerker sind dazu verpflichtet den Handwerkerparkausweis (Ausdruck) sichtbar in die Frontscheibe zu legen. Darüber hinaus kann über das KFZ-Kennzeichen eine Abfrage erfolgen, ob ein gültiger Handwerkerparkausweis vorliegt.
Rechtlich
Welche Kosten entstehen für die Gebietskörperschaft?
Für die Koordinierung und den digitalen Prozess führen die Gebietskörperschaften einen Teil der Gebühreneinnahmen aus dem HWPA als Kostenbeteiligung sowie Transaktionskosten ab.
Für wie viele Autos gilt ein HWPA?
Ein Ausweis gilt für drei Fahrzeuge. Eine zeitgleiche Nutzung in mehreren Fahrzeugen ist nicht vorgesehen.
Wie viele Handwerkerparkausweise darf ein Handwerksbetrieb beantragen?
Es gibt keine Limitierung.
Wie lange gilt ein HWPA?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate ab Ausstellung
Welche Unterlagen werden bei der Antragsstellung benötigt?
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz-Zeichen
Könnten die eingehenden Anträge weiterhin auf die jetzige Weise beantragt und genehmigt werden?
Im Übergangszeitraum vom 1. August bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 stellen die Kommunen den digitalen Antragsprozess zur Verfügung. Dort wo die Umstellung noch nicht erfolgt ist, können weiterhin analoge HWPA – wie bisher – beantragt und ausgestellt werden.
Wichtig: Spätestens am 31.12.2024 ist dann endgültig Schluss, da der Ausweis einen Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten ab Ausstellung hat und die analogen Ausweise nach dem 31.12.2025 generell keine Gültigkeit mehr haben.