Informationen
📄 Informationsblatt
Beachten Sie, dass sich die Informationen derzeit noch regelmäßig ändern können. Alle Informationen werden deshalb mit einem Stand TT.MM.JJJJ versehen. Bitte verwenden Sie immer nur die aktuellsten Informationen, Mustertexte und Bedingungen.
Ansprechpartner
Bitte setzen Sie sich zwecks Beantragung des Handwerksparkausweises und Fragen direkt mit ihrer zuständigen Behörde in Verbindung.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen mit dem Team der Metropolregion Rhein-Neckar gerne zur Verfügung:
Marvin Baldauf
Referent Vernetzung und Sonderaufgaben
Digitalisierung und E-Government
FAQ
Organisation
Was ist der HWPA?
Was sind die Vorteile des HWPA?
- interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung
- digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe
- Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen.
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden
Wo beantrage ich den HWPA?
Rechtlich
Welche Bedingungen muss mein Handwerksbetrieb erfüllen, um antragsberechtigt zu sein?
Den HWPA können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen
- der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein
- der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug erfüllen, um einen HWPA zu erhalten?
Für wie viele Autos gilt ein HWPA?
Wie viele HWPAs darf ich beantragen?
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz-Zeichen
Wie viel kostet ein HWPA?
Wie lange gilt mein HWPA?
In welchem Geltungsbereich gilt der HWPA?
Der HWPA wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms.
Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des HWPA der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Dies ist in den Städten und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden (Im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind spezifische Parkregelungen zu beachten. Bei der Wilhelmsbrücke und auf dem Marktplatz gibt es Handwerkerplätze. Handwerksbetriebe erhalten über die Kreishandwerkerschaft einen Schlüssel zur Benutzung dieser Plätze.